Nachhaltigkeitsbezug: Definitionen zu Indikator 2.1

Die Studiengänge mit Nachhaltigkeitsbezug können wie folgt ermittelt werden (in Ahnlehnung an STARS & HOCH-N):

Über die Hälfte der Module des Studienganges haben einen primären und expliziten Fokus…
  • auf Nachhaltigkeit (z. B. Einführung in die Nachhaltigkeit)
  • auf die Anwendung von Nachhaltigkeit in einem Bereich (z. B. nachhaltige Landwirtschaft)
  • auf das Verständnis oder die Lösung einer Herausforderung im Bereich Nachhaltigkeit (z. B. Climate Change Science)

Studiengänge mit einem indirekten Bezug zu Nachhaltigkeit beinhalten lediglich Module, die sich hauptsächlich auf andere Themen als Nachhaltigkeit konzentrieren, aber berücksichtigen dennoch folgende Aspekte:

Über die Hälfte der Module des Studienganges…
  • integrieren indirekt Nachhaltigkeit oder tragen zu einer Lösung einer Herausforderung im Bereich Nachhaltigkeit bei
  • schließen eine oder mehrere auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Aktivitäten ein
  • integrieren Nachhaltigkeitsthemen und -konzepte in die gesamte Veranstaltung

Diese Kriterien zur Bestimmung der Studiengänge mit dem Nachhaltigkeitsbezug können über einen folgenden Weg ermittelt werden:

  • eine explizite Erwähnung im Titel oder Beschreibung (ggf. auch über den Bezug zu den SDGs)
  • Stichwortsuche: Begriffe werden als Excel-Datei zur Verfügung gestellt

Interdisziplinarität kann sich in drei Bereichen abspielen: Kooperationen, Forschungsgegenstände und Methoden (Voigt, 2010). Dies bedeutet, dass unterschiedliche Disziplinen gemeinsam auf denselben Forschungsgegenstand schauen können und/oder gemeinsam eine bestimmte Methode anwenden. In Lehre und Forschung zeigt sich Interdisziplinarität, wenn ein problemorientierter Ansatz verfolgt wird und disziplinübergreifende Erkenntnisse sowie Methoden innerhalb eines einzigen Kursangebots oder einer Forschungsgruppe vermittelt werden. Dies kann dazu führen, dass Differenzen aufgedeckt und konfrontiert werden (Holtorf, 2014, S. 74). Die Zusammenarbeit von Studierenden und Wissenschaftlern aus verschiedenen Fachrichtungen ermöglicht die Bearbeitung unterschiedlicher Zielsetzungen (Lerch, 2014, S. 82). Somit beschreibt Interdisziplinarität die Art der Kooperation zwischen verschiedenen Disziplinen. Im Gegensatz dazu steht die Multidisziplinarität, bei der Einzelwissenschaften auf demselben Themengebiet nebeneinander existieren, ohne jedoch strukturiert zusammenzuwirken (Lerch, 2014, S. 81).

Transdisziplinarität hingegen bezieht sich zum einen auf die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Hierbei liegt der Fokus darauf, außerwissenschaftliche Probleme als Ausgangspunkt für die Forschung zu verwenden (Schwinger, 2014, S. 112). Dies erfordert den Einsatz von Methoden aus der transdisziplinären Forschungspraxis (Brohmann, 2011, S. 38). Zum anderen beinhaltet Transdisziplinarität die kritische Reflexion der innerwissenschaftlichen Struktur (Schwinger, 2014, S. 112).

Nachhaltigkeitsbezug: Definitionen zu Indikator 3.1

Definition von Fort- und Weiterbildung im Rahmen des BNE-Konzeptes (dies ist eine Arbeitsdefinition und bedarf weiterer Entwicklung):

Eine Fortbildung bezeichnet üblicherweise einen längeren Prozess, der auf die Ergänzung oder Erweiterung der Kenntnisse oder Fertigkeiten im aktuell ausgeübten Beruf abzielt. Das Ziel einer modernen Fortbildung ist die Sicherung, Anpassung und Erweiterung der beruflichen Möglichkeiten im aktuellen Job.

Weiterbildungen beinhalten berufliche Maßnahmen wie Lehrgänge, Umschulungen und Meisterkurse, ebenso wie Sprachunterricht, das Nachholen von Schulabschlüssen oder freizeitorientierte Bildungsangebote. Für viele Weiterbildungen besteht die Möglichkeit einer staatlichen Förderung.

Der Unterschied zwischen einer Fortbildung und einer Weiterbildung besteht darin, dass eine Fortbildung die bestehenden Kenntnisse im ausgeübten Berufsbild erweitert, während eine Weiterbildung zusätzliche Qualifikationen vermittelt, die nicht zwingend auf das aktuell ausgeführte Berufsfeld bezogen sind. (Bundesinstitut für Berufsbildung)

Das gegenwärtig verstandene Konzept der Bildung für nachhaltige Entwicklung legt besonderen Wert auf die Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen.

Es können zwei Gebiete unterschieden werden:

Nachhaltigkeitskompetenzen im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen (Anknüpfung an konkrete berufliche Handlungen und Tätigkeitsfelder als integraler Teil beruflicher Handlungskompetenz):

  • Reflexionsfähigkeit der Lernenden
  • Handlungs- und Lösungskompetenz
  • Ganzheitliches Denken und Handeln
  • Förderung der Motivation (Förderung der (intrinsischen) Motivation, sich zu engagieren und (B)NE umzusetzen.
  • Global denken – lokal handeln
  • Bewertungskompetenz, Gestaltungskompetenz
  • Empathiefähigkeit stärken, Kreativität ausbauen
  • (vhs: Bildung für nachhaltige Entwicklung an Volkshochschulen, S. 13)

Kompetenzen im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen zur Gestaltung einer nachhaltigkeitsorientierten Lehre:

  • Curriculare Umsetzung von BNE
  • Didaktische Umsetzung von BNE
  • Methoden in der Umsetzung von BNE

Nachhaltigkeitsbezug: Definitionen zu Indikator 4.1

Definition: (HOCH-N Leitfaden Lehre, S. 45ff.)
Es werden Evaluationsformen verwendet, die den neuen Lehr-Lern-Formaten entsprechen und das Ziel der Entwicklung von Nachhaltigkeits- und Umweltkompetenzen (NE-Kompetenzen) angemessen berücksichtigen. Im Rahmen dieses Ansatzes wird Evaluation als integraler Bestandteil des Lernprozesses verstanden. Es gibt dezidiert evaluationsfreie Lerngelegenheiten, insbesondere im Bereich persönliche Entwicklung, Erfahrungen und Werte sowie Reflexion. Die forschende Lehre (Scholarship of Teaching and Learning) umfasst die Evaluation und Weiterentwicklung der eigenen BNE-Lehre und Lehrkompetenzen.

Hinzufügen von BNE zur Lehre:
Bei der Einbindung von BNE in die Lehre werden spezifische alternative Evaluationsformen sowie das Konzept der Evaluation-als-Lernen integriert. Die Integration von BNE in die Lehre geht darüber hinaus und passt Evaluation (sowohl von als auch als Lernen) an die Methodik der BNE und des forschenden Lernens an. Die Lehrevaluation wird dabei um BNE-spezifische Aspekte erweitert.

Re-orientierung der Lehre durch BNE: Die Neuausrichtung der Lehre durch BNE führt dazu, dass Evaluation als integraler Bestandteil der Lehr-Lern-Umgebung im Sinne der BNE gestaltet wird. Dies geschieht kompetenzorientiert, mit einer klaren Unterscheidung zwischen der Evaluation von Lernen und der Evaluation als Lernprozess und unter Verwendung innovativer Formate. Die BNE-spezifische forschende Lehre wird dabei aktiv umgesetzt.

Nachhaltigkeitsbezug: Definitionen zu Indikator 5.1

Stufen der Beteiligung nach Roger Hart (1992) und Wolfgang Gernert (1993)

1. Fremdbestimmt: Nicht Beteiligung, sondern Manipulation: Sowohl Inhalte als auch Arbeitsformen und Ergebnisse eines Projektes sind hier fremd definiert. »Beteiligte« Kinder und Jugendliche haben keine Kenntnisse der Ziele und verstehen das Projekt selbst nicht. (Beispiel: Plakate auf einer Demonstration tragen)

2. Dekoration: Kinder und Jugendliche wirken auf einer Veranstaltung mit, ohne genau zu wissen, warum sie dies tun oder worum es eigentlich geht. (Beispiel: Singen oder Vortanzen auf einer Erwachsenenveranstaltung)

3. Alibi-Teilnahme: Kinder und Jugendliche nehmen an Konferenzen teil, haben aber nur scheinbar eine Stimme mit Wirkung. Die Kinder und Jugendlichen entscheiden jedoch selbst, ob sie das Angebot wahrnehmen oder nicht. (Beispiel: Hierunter können Vereinsveranstaltungen, Stadtteilgremien aber auch Kinderparlamente fallen.)

4. Teilhabe: Kinder und Jugendliche können ein gewisses sporadisches Engagement der Beteiligung zeigen. (Beispiel: wie Punkt 3 – nur mit erweiterten Teilhabemöglichkeiten)

5. Zugewiesen, aber informiert: Ein Projekt ist von Erwachsenen vorbereitet, die Kinder und Jugendlichen sind jedoch gut informiert, verstehen, worum es geht, und wissen,was sie bewirken wollen. (Beispiel: Schulprojekte zu unterschiedlichen Themen)

6. Mitwirkung: Indirekte Einflussnahme durch Interviews oder Fragebögen: Bei der konkreten Planung und Realisation einer Maßnahme werden Kinder und Jugendlichen angehört oder befragt, haben jedoch keine Entscheidungskraft. (Beispiel: Projekte kommunaler Stadtteilentwicklung)

7. Mitbestimmung: Beteiligungsrecht: Kinder und Jugendliche werden tatsächlich bei Entscheidungen einbezogen. Die Idee des Projektes kommt von Erwachsenen, alle Entscheidungen werden aber gemeinsam und demokratisch mit den Kindern und Jugendlichen getroffen. (Beispiel: Projekte kommunaler Stadtteilentwicklung mit verankerten Beteiligungsrechten)

8. Selbstbestimmung: Auf dieser Stufe wird z.B. ein Projekt von den Kindern und Jugendlichen selbst initiiert. Diese Eigeninitiative wird von engagierten Erwachsenen unterstützt oder gefördert. Die Entscheidungen treffen die Kinder und Jugendlichen selbst; Erwachsene werden gegebenenfalls beteiligt und tragen die Entscheidungen mit.

9. Selbstverwaltung: Selbstorganisation: Kinder und Jugendlichen haben völlige Entscheidungsfreiheit über das Ob und Wie eines Angebotes und handeln aus eigener Motivation. Entscheidungen werden den Erwachsenen lediglich mitgeteilt.